Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Barth Hydraulik GmbH
Bahnhofstr. 1, 07580 Ronneburg
Stand 1. Dezember 2003

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Gegenbestätigungen, des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin diese schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Leistungen, die zur Befundung und Angebotserstellung durch die Verkäuferin erforderlich sind, werden entsprechend dem jeweiligen Leistungsumfang dem Käufer in Rechnung gestellt.

§ 3 Preise

  1. Soweit nichts anderes schriftlich angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in ihren Angebot enthaltenen Preis 30 Tage ab deren Datum gebunden.
  2. Die Preise verstehen sich, fals nicht anders vereinbart, ab Lager der Verkäuferin ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung und Zoll. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von der Verkäuferin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten.

§ 5 Gefahrübertragung

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Die Verkäuferin gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und bleibt bei Reparaturen auf den Reparaturbereich begrenzt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
  3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  4. Der Käufer muss dem Kundendienst der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Verkäuferin unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
  5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Verkäuferin nach ihrer Wahl, dass
    1. das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Verkäuferin geschickt wird;
    2. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker der Verkäuferin zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
    Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Verkäuferin diesem Verlangen entsprechen, wobei unter Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Verkäuferin zu bezahlen sind.
  6. Für die erneuerten Teile und die Reparatur beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für das gelieferte Produkt.
  7. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
  8. Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin sind nicht abtretbar.
  9. Falls aus besonderen Gründen Anlass besteht, wird die Verkäuferin die ihr seitens des Herstellers zugelieferte Ware gefahrgeneigte Beschaffenheit überprüfen. Sollte dessen ungeachtet Produktionsfehler- oder Konstruktionsmängel auftreten, so tritt die Verkäuferin schon jetzt ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen die Herstellerfirma an die Käuferin ab; mit dieser Abtretung werden Ansprüche gegen die Verkäuferin aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass von der Herstellerfirma kein Schadenersatz zu verlangen ist.
  10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und Liefergegenstände der Verkäuferin und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§ 7 Anwendungstechnische Beratung

  1. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung der Verkäuferin in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung der Verkäuferin in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der von der Verkäuferin gelieferten Ware begrenzt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin bis der Käufer die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nur zahlungshalber; daher geht das Eigentum an dem jeweiligen Kaufgegenstand erst mit der endgültigen Tilgung der Schuld auf den Käufer über. Zahlung durch Schecks unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung.
  2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
  3. Erlischt das Miteigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.
    Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Verkäuferin liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 9 Zahlung

  1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen der Verkäuferin 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Anderweitige Fälligkeitstermine sind schriftlich zu vereinbaren und gelten aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Verkäuferin.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Scheckhingabe gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

§ 10 Verbot der Aufrechnung und Zurückbehaltung oder Minderung

  1. Soweit nichts anderes schriftlich angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in ihren Angebot enthaltenen Preis 30 Tage ab deren Datum gebunden.
  2. Die Preise verstehen sich, fals nicht anders vereinbart, ab Lager der Verkäuferin ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung und Zoll. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 12 Verschiedenes

  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Verkäuferin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Ronneburg. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gera – auch bei Lieferungen ins Ausland – ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Barth Hydraulik GmbH, Ronneburg